Hausordnung


1. Allgemeine Bestimmungen

Der Geltungsbereich der Hausordnung umfasst das gesamte Gelände der Jugendherberge. Alle haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Das Gebäude, seine Einrichtung sowie das Gelände dürfen in keiner Weise geschädigt oder verunstaltet werden.

Conventionbesuchern, die nicht in der Jugendherberge übernachten, ist der Zugang zu den Schlaf- und Gemeinschaftsräumen nicht gestattet.

Dem Convention- sowie Jugendherbergspersonal ist Folge zu leisten.

2. Vor Conventionbeginn

Die Conventionräume werden zwei Stunden vor Beginn für Händler, Künstler und deren Standhelfer, sowie aber auch für das Conventionpersonal geöffnet. Conventionbesucher können ab Öffnung der Convention ebenfalls diese Räume betreten, davor ist ihnen das Warten in der Eingangshalle der Jugendherberge gestattet.

3. Fahrzeuge

Fahrräder und Mofas sind in den Fahrradständern, PKW und Motorräder auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abzustellen.

4. Getränke und Speisen

Es ist nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke auf das Gelände mitzubringen. Für Getränke stehen an verschiedenen Stellen Softdrinks, sowie Kaffee, Tee und Kakao zum Verkauf, ebenso gibt es am Nachmittag einen Kuchenverkauf. Diabetiker sind von dieser Regel nicht betroffen.

5. Alkohol, Zigaretten und andere Drogen

Das Rauchen (auch E-Zigarette) ist auf dem gesamten Jugendherbergsgelände nicht gestattet, ebenso wenig der Konsum von Rauschgiften und anderen Drogen.

Das Trinken von Alkohol ist auf dem Ball gestattet, jedoch ist das Mitbringen von eigenen Getränken nicht erlaubt. Sekt sowie Bier wird bereitgestellt.

6. Tiere

Das Mitbringen von Haus- und Nutztieren ist auf dem gesamten Jugendherbergsgelände nicht gestattet.

7. Fotos und Videoaufnahmen

Das Aufnehmen von Fotos und Videoaufnahmen für private Zwecke ist gestattet, vorher ist jedoch die Einwilligung der zu fotografierenden oder filmenden Person einzuholen. Dies gilt auch für Verkaufsprodukte, Deko und die Jugendherberge selbst.

Öffentlichen Sendern, Verlagen und anderen Konstitutionen ist ohne vorherige Anmeldung (spätestens 2 Wochen vor der Convention) der Zutritt zu verweigern.

8. Suitträger

Für unsere Suitträger wird ein gesonderter Raum bereitgestellt, in dem diese sich ausruhen und ihren Suit ausziehen können. Diese Zone ist für Nicht-Suitträger nicht zugänglich.

9. Waffen und gefährliche Gegenstände

Das Tragen von Waffen jeglicher Art ist auf dem gesamten Jugendherbergsgelände verboten. Ausnahme bieten Schaumstoffschwerter, Spielzeugpistolen (Platzpatronen) und andere Kostümrequisiten. Diese sind bei der Ankunft vorzuzeigen und anzumelden.

10. Toleranz

Auf dem gesamten Jugendherbergsgelände ist das Verbreiten von politischer Propaganda in jeglicher Art und Weise nicht gestattet. Es gilt die allgemeine Toleranz verschiedener Lebensstile gleich politischer, religiöser oder privater Natur.

Bei Zuwiderhandlung dieser Regeln steht es uns frei die Person oder Personen des Geländes zu verweisen!